ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Senčila Medle d.o.o.

Kazalo

Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, da die Unkenntnis dieser nicht Gegenstand späterer Beschwerden sein kann.

1. Allgemeines

1.1Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für abgeschlossene Verträge sowie für alle Bestellungen ohne vorherige schriftliche Verträge, bei denen die Bestellung, Lieferscheine und die Rechnung als Vertrag gelten. Sofern die Bestimmungen der Geschäftskooperationsvereinbarungen nicht anders vereinbart sind, gelten die vertraglichen Bestimmungen.

1.2 Unter den allgemeinen Bedingungen haben die Begriffe folgende Bedeutung:

* Hersteller: Senčila Medle d.o.o., Podbevškova ulica 31, SI-8000 Novo mesto,
* Käufer: juristische oder natürliche Person,
* Produkt: Produkttyp aus dem Angebot des Herstellers.

1.3 Der Käufer und der Hersteller sind verpflichtet, alle Änderungen in Bezug auf Unternehmensdaten, Banknamen, Transaktionskontonummer und andere Daten zu melden, die für das Abwickeln von Geschäften zwischen den Vertragsparteien wichtig sind.

2. Angebote und Bestellungen

2.1 Die Angebote sind informativer Natur. Die Gültigkeit des Angebots ist beschränkt auf
den Zeitraum von *maximal 30 Tage ab Ausstellungsdatum*, sofern zwischen Käufer und Hersteller
nicht anders vereinbart wurde.

2.2 Der Hersteller nimmt die Bestellung schriftlich bzw. mit einem Bestellformular an. Die Bestellung hat Folgendes zu umfassen: Produktname, Abmessungen, Maßeinheiten, Anzahl der Produkte, gewünschter Liefertermin sowie Ort und Versandart.

2.3 Eine Bestellung ist auf folgende Weise erlaubt:

2.3.1. Persönlich am Sitz des Herstellers

2.3.2 Über elektronische Mittel:

* Webseite des Herstellers sencila-medle.si,
* Web-App des Herstellers partnerji.sencila-medle.si,
* E-Mail des Herstellers info@medle.eu,

2.3.3 Durch physische Formen:

* per Post an die Adresse des Herstellers (siehe Punkt 1.2),
* per Fax (00386 7/39-30-933),

2.3.4 Mündliche Bestellungen sind nicht gestattet!

2.4 Technische Unterlagen, Zeichnungen, Pläne, Fotos und relevante Beschreibungen, die dem Käufer zum Zeitpunkt des Angebots oder zum Zweck der Bestellung zugestellt werden, bleiben Eigentum des Herstellers. Diese Unterlagen stehen dem Käufer nur zur internen Verwendung zur Verfügung.
Diese Unterlagen verbleiben geistiges Eigentum des Herstellers und der Käufer hat sicherzustellen, dass sie Dritten nicht zugänglich sind (nicht im Original sowie nicht als Kopie oder in irgendeiner anderen reproduzierten Form).

2.5 Aufgrund bautechnischer Details oder technischer Vorschriften oder Normen behält sich der Hersteller das Recht vor, Produkte zu ändern.

3. Abschluss einer Vereinbarung

3.1 Für die Auftragsbestätigung wird Folgendes berücksichtigt:

* schriftliche Bestätigung der Angebots/Proforma-Rechnung,
* geleistete Vorauszahlung,
* Vertragsunterzeichnung,
* Erfüllung vereinbarter vertraglicher Verpflichtungen,
* andere konkludente Handlungen, wenn es sich um ein langfristiges Geschäft handelt
und vom Hersteller
als relevant berücksichtigt wird.

3.2 Die Bestätigung der Bestellung durch den Käufer bedeutet, dass der Käufer mit dem vollständigen Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist, die auf der Webseite sencila-medle.si angeführt sind.

3.3 Der Vertrag bzw. der Auftrag wird auf Slowenisch und/oder in einer Fremdsprache abgeschlossen.

4. Preis und Zahlungsbedingungen

4.1 Auf Grundlage einer Anfrage für ein bestimmtes Produkt wird auf Anforderung des Kunden ein Angebot oder eine Pro-forma-Rechnung schriftlich erstellt und an die gewünschte Adresse weiterleitet. Vor Bestätigung der Bestellung ist der Käufer verpflichtet, das Angebot/Proforma-Rechnung sorgfältig zu prüfen (Daten, Skizzen prüfen usw.) und bei Unklarheiten eine zusätzliche Erklärung des Herstellers anzufordern.
Nach dem bestätigten Angebot kann der Käufer keine Klärung der Unklarheit mehr verlangen und
die vereinbarten Lieferzeiten nicht mehr ändern (Letzteres ist nicht Gegenstand von Beschwerden).

4.2 Die Preise der Produkte des Unternehmens werden gemäß den ausgegebenen und
vom Management bestätigten gültigen Preislisten zum Zeitpunkt der Bestellung berechnet.

4.3 Gültige Preislisten sind am Hauptsitz des Unternehmens erhältlich.

4.4 Alle Preise sind in Euro [EUR] angegeben. Mehrwertsteuer (nachfolgend MwSt.) ist im Preis
nicht enthalten und wird bei Rechnungsstellung berechnet.

4.5 Zahlungsmittel:

* Barzahlung beim Hersteller,
* Überweisung per Online-Bank,
* nach Zustellung.

4.6 Sonderangebote gelten bis zum Ausverkauf vom Lagerbestand. In den Sonderangeboten sind keine Einbaukosten enthalten, die werden anschließend dem Kunden in Rechnung gestellt.

4.7 Bei Vorauszahlung kann dem Käufer ein Rabatt gewährt werden. Für jede Bestellung vereinbaren der Hersteller und der Käufer individuell die Höhe des Rabattes, sofern dies nicht im Vertrag festgelegt ist. Dies gilt auch für alle anderen Rabatte.

4.8 Der Hersteller stellt nach der technischen Übernahme, dem Versand oder der erbrachten Dienstleistung eine Rechnung aus. Die Rechnung ist innerhalb der Frist und in der bei der Bestätigung der Bestellung vereinbarten Weise zu begleichen. Die Währungsperiode beginnt am Tag der technischen Übernahme, des Versands oder der erbrachten Dienstleistung.

4.9 Das Zahlungsdatum ist das Datum des Eintreffens der Mittel des Käufers auf dem Konto des Verkäufers bei seiner Geschäftsbank oder des Eingangs von Bargeldmitteln beim Hersteller.

4.10 Im Falle einer verspäteten Zahlung kann der Hersteller dem Käufer gesetzliche Verzugszinsen und alle im Zusammenhang mit der Zahlungsforderung entstandenen Kosten berechnen (gilt für Klagen oder Vollstreckungen).

4.11 Der Käufer, der sich mit der Zahlungen verspätet, ist für alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Betreibung von Schulden bei der verantwortlich, das sich mit Forderungseinzug befasst verantwortlich.

4.12 Ein Käufer, der aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union stammt und eine Mehrwertsteuerbefreiung beantragt, hat dem Hersteller alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen, die alle gesetzlichen und finanziellen (steuerlichen) Anforderungen hinsichtlich der Steuerbefreiung erfüllen. Dies gilt für den Nachweis über die Warenlieferung
innerhalb der Europäischen Union, zu einer ID für Mehrwertsteuer oder zu einer bestimmten steuerlichen Befreiung, bezogen auf den Käufer.

5. Mehrwertsteuersätze

5.1 Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt 22 %.

5.2 Ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz von 9,5% wird erhoben, wenn Bauleistungen für Wohngebäude erbracht werden, die im Besitz einer natürlichen Person sind und in denen das Wohngebäude für einen dauerhaften Aufenthalt in einem Mehrfamilienhaus die Nutzfläche von 120 m2 nicht übersteigt oder in einem Einfamilienhaus nicht 250 m2 Nutzfläche eines Wohngebäudes übersteigt.

5.3 Für juristische Personen, die mit der Montage von Bauleistungen einen Kauf tätigen, wird die Mehrwertsteuerberechnung auf der Grundlage der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nach Artikel 76a des slowenischen Mehrwertsteuergesetzes (ZDDV-1) auf den Käufer übertragen.

6. Verpackung

6.1  Die Kosten für Standardverpackungen sind im Produktpreis enthalten. Die Kosten für die zusätzliche Verpackungsanforderungen trägt der Käufer.

7. Lieferung

7.1 Der Hersteller und der Käufer vereinbaren bei jeder Bestellung, sofern dies nicht im Vertrag festgelegt ist, die Art der Lieferung oder Übernahme von Produkten.

7.2 Möglichkeiten der Produktübernahme:

* persönliche Übernahme durch den Käufer,
* Paketzustellung,
* Lieferung per Transportmittel vom Unternehmen.

7.3 Nach vorheriger Absprache mit dem Käufer liefert der Hersteller Produkte in EU-Mitgliedstaaten und andere Länder.

7.4 Die Versandkosten trägt der Käufer, sofern der Hersteller und der Käufer nichts anderes vereinbaren.

8. Montage

8.1 Für eine reibungslose Montage ist der Käufer verpflichtet:

* den Hersteller vor möglichen Hindernissen zu warnen (elektrische Installationen,
erforderlich vor vorbereitenden Arbeiten am Montageort, …),
* den Zugang für einen reibungslosen Einbau von Produkten vorzubereiten,
* bewegliche Sachen direkt um den Montageort zu schützen.

In Teilen, in denen keine Sicherheitsvorkehrungen für die Montage getroffen wurden (Zaun, Treppe usw.), wird diese nicht durchgeführt, es sei denn, der Kunde warnt vor der Montage ausdrücklich davor. Ansonsten werden bei Verletzungen oder Stillstanden etwaige Kosten vom Käufer getragen.

 

9. Lieferfristen

9.1 Lieferfristen werden für jede Bestellung festgelegt und beginnen am Tag der Auftragsbestätigung. Die Lieferzeiten gelten auch für den Termin der erbrachten Leistung.

9.2 Bei unvorhersehbaren Hindernissen, die nicht nach Ermessen des Herstellers entstehen und die einen wesentlichen Einfluss auf die Erfüllung der Verpflichtungen haben, kann die Lieferzeit verhältnismäßig verlängert werden. Der Hersteller ist verpflichtet, den Kunden über diese Hindernisse so bald wie möglich zu benachrichtigen. Aufgrund solcher Hindernisse, die dem Käufer mitgeteilt wurden, kann der Käufer keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, der durch die Überschreitung der Lieferzeit verursacht wurde. Unvorhersehbare Hindernisse gelten auch als alle Ereignisse, die sich direkt und indirekt auf den Betrieb des Unternehmens auswirken und für die das Unternehmen nicht verantwortlich ist. Dies schließt höhere Gewalt, Pandemien, Unfälle und andere unvorhergesehene Ereignisse ein.

9.3 Der Montagetermin wird dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und wird festgelegt, so dass der Käufer ihn ohne Zustimmung des Herstellers nicht willkürlich verschieben kann. Zum Zeitpunkt der Montage muss der Käufer persönlich anwesend sein oder durch eine autorisierte Person ersetzt werden, von der die technische Übernahme bestätigt wird. Nach Abschluss der Dienstleistung ist der Kunde zusammen mit dem Ausführer der Montage verpflichtet, das Objekt zu überprüfen und die technische Übernahme zu unterzeichnen. Falls Mängel festgestellt werden, werden diese im Dokument vermerkt, ansonsten gilt,
dass keine Mängel festgestellt wurden.

9.4 Die bestätigte Lieferzeit kann bei einer nachträglichen Änderung der Bestellung des Kunden verlängert werden.

9.5 Für den Fall, dass der Käufer das Produkt nicht innerhalb der Lieferfrist übernahm, ist der Hersteller berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Der Hersteller kann zusätzliche Lagerkosten für hergestellte Produkte berechnen.

9.6 Die Übertragung der Verantwortung für Produkte gilt ab dem Tag der Übernahme der vom Spediteur gelieferten Produkte. Falls der Hersteller den Transport nicht durchführt und die Transportkosten nicht trägt, wird die Gefahr des Verlustes und/oder der Beschädigung von Produkten an den Kunden übertragen, durch Übergabe des Produkts an den Spediteur oder persönlich an den Kunden.

10. Transportbeschädigungen

10.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Inhalt der Sendung nach Erhalt zu prüfen.

10.2 Wenn der Hersteller nicht für die Lieferung verantwortlich ist, trägt der Hersteller keine Verantwortung für den Verlust und/oder die Beschädigung
der Sendung während der Lieferung. Dafür ist der Spediteur der Lieferant verantwortlich.

10.3 Im Falls aus Punkt 10.2 ist der Käufer ist verpflichtet, sich über die gesamte Sendung (Verpackung, Schutzverpackung, Produkt) beim Zusteller zu beschweren, der verpflichtet ist, die Reklamation auf eigene Kosten zu lösen, wenn er nachweislich dafür verantwortlich ist.

10.4 Der Käufer hat den Spediteur und den Hersteller über die Beschädigung und/oder den Verlust der Sendung zu benachrichtigen.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Der Hersteller behält sich das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises einschließlich aller zusätzlichen Kosten und Verzugszinsen vor.

11.2 Bei dem Einbau oder der Montage von Produkten des Herstellers mit anderen Produkten behält sich der Hersteller das Eigentumsrecht auch an einem Teil dieser Produkte oder an einem verhältnismäßigen Teil des neuen Produkts vor.

11.3 Das Produkt, an dem der Hersteller das Eigentumsrecht hat, ist vom Käufer ordnungsgemäß zu lagern und angemessen gegen widrige Wetterbedingungen, Feuer, Diebstahl, erwartete mechanische Schäden usw. zu schützen.

11.4 Im Falle der Einleitung eines Insolvenzverfahrens, eines obligatorischen Vergleichs- oder Liquidationsverfahrens mit dem Käufer, hat der Hersteller das Eigentumsrecht am Eigentum des Käufers in Höhe der unbeglichenen Rechnungen für das gelieferte Produkt und etwaiger Verzugszinsen.

11.5 Wenn die Zahlung für die gelieferte Ware durch gültige Sicherheitsinstrumente (Wechsel, Bankgarantie, Vollstreckungsbescheid, Akkreditiv, Dokumentensammlung usw.) gesichert ist, erlischt das Eigentumsrecht des Herstellers nach erfolgreicher Rücknahme dieses Instruments.

12. Reklamationen - Haftung für Fehler

12.1 Der Käufer hat eine technische Übernahme (Menge, Qualität usw.) durchzuführen.

12.2 Die quantitative Übernahme der Waren erfolgt durch den Empfänger in Anwesenheit des Beförderers oder des Herstellers, und dem Beförderer oder Hersteller werden etwaige quantitative Fehler in Rechnung gestellt. Durch Bestätigung des Lieferbelegs und/oder der technischen Übernahme bestätigt der Beförderer oder Käufer die quantitative Übernahme und unbeschädigte Ware zum Zeitpunkt der Übernahme.

12.3 Die Qualitätsübernahme der Ware erfolgt durch den Käufer unmittelbar nach Übernahme des Produktes. Offensichtliche Mängel, hat der Käufer dem Hersteller spätestens 8 Tage nach Erhalt der Produkte schriftlich zu melden. Der Nachweis hat in der Originalverpackung des Herstellers zu erfolgen, andernfalls wird die Beschwerde nicht erkannt.

12.4 Der Käufer ist verpflichtet, dem Hersteller versteckte Mängel unverzüglich nach Feststellung des Mangels oder innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Lieferung schriftlich zu melden.

12.5 Bei Beschwerden über bereits beim Kunden eingebaute Produkte ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Verlangen des Herstellers zur Überprüfung und Reparatur an den Hersteller zurückzusenden. Wenn der Kunde ein neues Produkt anfordert und die reklamierte Ware nicht zurückgeben möchte, ersetzt der Hersteller den (umstrittenen) reklamierten Teil des Produkts. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten für andere Bestandteile.

12.6 Der Käufer kann dem Hersteller die Kosten für die Bearbeitung der Beschwerde nicht in Rechnung stellen, wenn der Hersteller die Beschwerde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beseitigt.

12.7 Im Falle einer Produktbeschwerde des Käufers ist die Rücksendung der Originalverpackung erforderlich, damit der Hersteller alle Umstände für eine professionelle Beurteilung der Situation hat.

12.8 Vom Käufer gemeldete Reklamationen müssen schriftlich beim Hersteller eingereicht werden. Der Käufer ist verpflichtet, eine Kopie der Rechnung beizulegen und die Schäden oder Mängel am Produkt detailliert zu beschreiben und dem Hersteller ermöglichen, sich das beanstandete Produkt so bald wie möglich nach der Beschwerde anzusehen.

12.9 Wenn der Kunde die Ausmessungen selbst vornimmt, haftet der Hersteller nicht für Fehler, die auf falsche Messungen zurückzuführen sind. Alle Kosten, die durch falsche Abmessungen des Käufers entstehen, trägt ausschließlich der Käufer. Im Falle eines Messfehlers des Herstellers trägt die Kosten des Fehlers der Hersteller, der Käufer hat dabei keinen Anspruch auf Kostenerstattung wegen verspäteter und unvollständiger Ausführung der Arbeiten am vereinbarten Dienstleistungsort. Der Hersteller ist verpflichtet, den Mangel möglichst bald zu beheben.

12.10 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte bis zur Beilegung der Reklamation aufzubewahren und sie mit gebührender Sorgfalt zu behandeln, andernfalls ist er für den verursachten Schaden verantwortlich.

12.11 Der Hersteller wird sich bemühen, die Beschwerde in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu lösen. Falls die Beschwerde nicht innerhalb der vereinbarten Frist gelöst werden kann, hat der Hersteller den Kunden schriftlich über die neue Frist und die Art der Beschwerdelösung zu benachrichtigen.

12.12 Der Hersteller behält sich das Recht vor, die Reklamation in den auf dem Garantieschein angegebenen Fällen abzulehnen.
Die Beschwerde gilt nicht in folgenden Fällen:

* wenn die Beschwerde nicht innerhalb der erforderlichen Frist (8 Tage) eingereicht wird,
* wenn mit der Beschwerde keine Rechnung (Original oder Kopie) eingereicht wurde,
* wenn festgestellt wird, dass der Schaden auf unsachgemäßes oder fahrlässiges Verhalten des Kunden, mechanischen Schaden und Schaden bei höherer Gewalt zurückzuführen ist,
* wenn das Produkt nicht zusammen mit der Originalverpackung zurückgesandt wurde,
thermischer Bruch,
* ungeeignete Unterlage zum Anbringen von Produkten (weiche, unebene Unterlagen usw.),
* stellt das Produkt gemäß genehmigten Werktoleranzen (Abmessungen, Farben, Dehnungen, Biegsamkeit usw.) her,
* nicht standardmäßige Abmessung des Produkts, wenn der Käufer das Produkt trotz der Warnung des Herstellers vor einer möglichen Fehlfunktion trotzdem bestellt.

12.13 Der Hersteller weist Beschwerden über Oberflächenfehler von Profilen, die aus der Ferne nicht sichtbar sind, gemäß den Qualitätsrichtlinien „GSB AL 631 – Internationale Qualitätsrichtlinien für die Beschichtung von Bauteilen aus Aluminium“ zurück:

* 3 Meter und/oder mehr für Profile für den Außengebrauch,
* 2 Meter und/oder mehr für Profile für den Innengebrauch.

12.14 Der Hersteller weist Beschwerden über Oberflächenfehler gemäß den Anweisungen des Herstellers von Stoffen oder Waren zurück. Informationen zu jeder Art von Gewebe oder Stoff sind beim Hersteller erhältlich.

12.15 Der Hersteller ist nicht verantwortlich für vom Käufer nicht ordnungsgemäß gelagertes oder eingebautes Material.

13. Garantie

13.1 Allgemeine Garantiefrist gemäß Gesetz.

13.2 Die Garantie gilt gemäß den Anweisungen auf dem Garantieschein und nach Vorlage einer Rechnungskopie. Andernfalls erlischt die Garantie. Anweisungen werden auf der Webseite des Herstellers veröffentlicht (Punkt: 2.3.2.).

14. Warenrücksendung ohne Reklamationsgrund

14.1 Warenrücksendungen auf Wunsch des Käufers (ohne Reklamationsgründe) sind nicht möglich. Der Hersteller stellt Produkte für einen bekannten Käufer nach individuellen Maßen her.

15. Beschwerden

15.1 Im Falle von Schwierigkeiten kann sich der Käufer schriftlich beim Hersteller beschweren. Dieser wird möglichst bald auf die Beschwerde antworten bzw. den Käufer darüber benachrichtigen, wie lange die Bearbeitung der Beschwerde dauern wird. Der Hersteller wird sich bemühen, etwaige Streitigkeiten so schnell wie möglich einvernehmlich beizulegen.

16. Vertragsrücktritt

16.1 Der Käufer kann ohne vorherige Zustimmung des Herstellers nicht von der bestätigten Bestellung bzw. der geschlossenen Vereinbarung zurücktreten. Andernfalls ist der Käufer verpflichtet, alle etwaigen Kosten und Schäden zu erstatten, die dem Hersteller verursacht wurden.

17. Schutz personenbezogener Daten

17.1 Gemäß der Verordnung “*EU 2016/679 Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten*” verpflichtet sich der Hersteller, alle personenbezogenen Daten zu schützen, die ausschließlich für die Bestellung von Produkten verwendet werden. Der Hersteller behandelt personenbezogene Daten als Geschäftsgeheimnis
und gibt sie nicht an unbefugte Dritte weiter.

18. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

18.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Webseite des Herstellers in Kraft. Im Falle von Änderungen der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die neuen Geschäftsbedingungen ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Webseite in dem Teil, der die Änderung betrifft.

18.2 Wenn eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise oder für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, hat diese Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

18.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht oder nicht vollständig, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren durch einen schriftlichen Vertrag ausdrücklich etwas anderes über einzelne Fragen.

19. Verwendung von rechtlichen und gerichtlichen Befugnissen

19.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in Übereinstimmung mit dem slowenischen Recht und dem Recht der Europäischen Union ausgelegt.

19.2 Der Hersteller und der Käufer werden alle Streitigkeiten einvernehmlich lösen. Falls eine Einigung nicht möglich ist, ist das Gericht in Novo mesto für die Beilegung der Streitigkeit zuständig.

Ort, Datum:
Novo mesto, den 4. Juni 2020

Senčila Medle d.o.o.
Gorazd Medle, direktor

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