12.1 Der Käufer hat eine technische Übernahme (Menge, Qualität usw.) durchzuführen.
12.2 Die quantitative Übernahme der Waren erfolgt durch den Empfänger in Anwesenheit des Beförderers oder des Herstellers, und dem Beförderer oder Hersteller werden etwaige quantitative Fehler in Rechnung gestellt. Durch Bestätigung des Lieferbelegs und/oder der technischen Übernahme bestätigt der Beförderer oder Käufer die quantitative Übernahme und unbeschädigte Ware zum Zeitpunkt der Übernahme.
12.3 Die Qualitätsübernahme der Ware erfolgt durch den Käufer unmittelbar nach Übernahme des Produktes. Offensichtliche Mängel, hat der Käufer dem Hersteller spätestens 8 Tage nach Erhalt der Produkte schriftlich zu melden. Der Nachweis hat in der Originalverpackung des Herstellers zu erfolgen, andernfalls wird die Beschwerde nicht erkannt.
12.4 Der Käufer ist verpflichtet, dem Hersteller versteckte Mängel unverzüglich nach Feststellung des Mangels oder innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Lieferung schriftlich zu melden.
12.5 Bei Beschwerden über bereits beim Kunden eingebaute Produkte ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Verlangen des Herstellers zur Überprüfung und Reparatur an den Hersteller zurückzusenden. Wenn der Kunde ein neues Produkt anfordert und die reklamierte Ware nicht zurückgeben möchte, ersetzt der Hersteller den (umstrittenen) reklamierten Teil des Produkts. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten für andere Bestandteile.
12.6 Der Käufer kann dem Hersteller die Kosten für die Bearbeitung der Beschwerde nicht in Rechnung stellen, wenn der Hersteller die Beschwerde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beseitigt.
12.7 Im Falle einer Produktbeschwerde des Käufers ist die Rücksendung der Originalverpackung erforderlich, damit der Hersteller alle Umstände für eine professionelle Beurteilung der Situation hat.
12.8 Vom Käufer gemeldete Reklamationen müssen schriftlich beim Hersteller eingereicht werden. Der Käufer ist verpflichtet, eine Kopie der Rechnung beizulegen und die Schäden oder Mängel am Produkt detailliert zu beschreiben und dem Hersteller ermöglichen, sich das beanstandete Produkt so bald wie möglich nach der Beschwerde anzusehen.
12.9 Wenn der Kunde die Ausmessungen selbst vornimmt, haftet der Hersteller nicht für Fehler, die auf falsche Messungen zurückzuführen sind. Alle Kosten, die durch falsche Abmessungen des Käufers entstehen, trägt ausschließlich der Käufer. Im Falle eines Messfehlers des Herstellers trägt die Kosten des Fehlers der Hersteller, der Käufer hat dabei keinen Anspruch auf Kostenerstattung wegen verspäteter und unvollständiger Ausführung der Arbeiten am vereinbarten Dienstleistungsort. Der Hersteller ist verpflichtet, den Mangel möglichst bald zu beheben.
12.10 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte bis zur Beilegung der Reklamation aufzubewahren und sie mit gebührender Sorgfalt zu behandeln, andernfalls ist er für den verursachten Schaden verantwortlich.
12.11 Der Hersteller wird sich bemühen, die Beschwerde in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu lösen. Falls die Beschwerde nicht innerhalb der vereinbarten Frist gelöst werden kann, hat der Hersteller den Kunden schriftlich über die neue Frist und die Art der Beschwerdelösung zu benachrichtigen.
12.12 Der Hersteller behält sich das Recht vor, die Reklamation in den auf dem Garantieschein angegebenen Fällen abzulehnen.
Die Beschwerde gilt nicht in folgenden Fällen:
* wenn die Beschwerde nicht innerhalb der erforderlichen Frist (8 Tage) eingereicht wird,
* wenn mit der Beschwerde keine Rechnung (Original oder Kopie) eingereicht wurde,
* wenn festgestellt wird, dass der Schaden auf unsachgemäßes oder fahrlässiges Verhalten des Kunden, mechanischen Schaden und Schaden bei höherer Gewalt zurückzuführen ist,
* wenn das Produkt nicht zusammen mit der Originalverpackung zurückgesandt wurde,
thermischer Bruch,
* ungeeignete Unterlage zum Anbringen von Produkten (weiche, unebene Unterlagen usw.),
* stellt das Produkt gemäß genehmigten Werktoleranzen (Abmessungen, Farben, Dehnungen, Biegsamkeit usw.) her,
* nicht standardmäßige Abmessung des Produkts, wenn der Käufer das Produkt trotz der Warnung des Herstellers vor einer möglichen Fehlfunktion trotzdem bestellt.
12.13 Der Hersteller weist Beschwerden über Oberflächenfehler von Profilen, die aus der Ferne nicht sichtbar sind, gemäß den Qualitätsrichtlinien „GSB AL 631 – Internationale Qualitätsrichtlinien für die Beschichtung von Bauteilen aus Aluminium“ zurück:
* 3 Meter und/oder mehr für Profile für den Außengebrauch,
* 2 Meter und/oder mehr für Profile für den Innengebrauch.
12.14 Der Hersteller weist Beschwerden über Oberflächenfehler gemäß den Anweisungen des Herstellers von Stoffen oder Waren zurück. Informationen zu jeder Art von Gewebe oder Stoff sind beim Hersteller erhältlich.
12.15 Der Hersteller ist nicht verantwortlich für vom Käufer nicht ordnungsgemäß gelagertes oder eingebautes Material.